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Unterstützungskampagne Rechtsgutachten

Das neue, ergänzende Rechtsgutachten der Professoren Dr. Detterbeck / Dr. Voit zum Thema "Zahntechnische Eigenlabore in zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren" des AVZ ist zwischenzeitlich einer breiten Fachöffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern bekannt gemacht worden. Sie können als Laborinhaber das Gutachten unter www.avz-berlin.eu einsehen und abrufen.

Detterbeck/Voit-Gutachten: Praxislabore in zahnärztlichen Versorgungszentren (Z-MVZ) unzulässig.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem GMG seit 2004 in der ambulanten medizinischen Versorgung die Grundlagen für sog. ‚Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geschaffen. Ziel war es, dem Zusammenschluss von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen in ländlichen Gebieten eine wirtschaftlich auskömmliche Form zu geben, um damit zugleich die medizinische Unterversorgung in diesen Gebieten zu beseitigen.

Die neue Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR)

Die neue Europäische Medizinprodukteverordnung (MDR - Medical Device Regulation 2017/745), mit der am 26. Mai 2020 das alte Medizinproduktegesetz ersetzt wird, sehen viele Dentallaborinhaber kritisch. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, Zahnersatzpatienten und Anwender vor fehlerhaften oder risikobehafteten Medizinprodukten zu schützen. Dieses Ziel soll über die Kombination eines neu zu etablierenden Qualitätsmanagementsystems und eines Risikomanagementsystems erreicht werden.
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In unserem Downloadbereich stehen Ihnen zwei Rechtsgutachten zur Verfügung. Eine gebundene Version kann auch bestellt werden.
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Auch Sie möchten Teil des Arbeitgeberverbandes Zahntechnik e.V. werden und somit Ihre Interessen in der Politik & Öffentlichkeit auf nationaler sowie internationaler Ebene durch den Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. vertreten lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Sie brauchen noch mehr Gründe warum sie Mitglied werden sollen?

Ein Verband agiert auf
ganzer Bundesebene

Der Arbeitgeberverband Zahntechnik e.V. (AVZ) vertritt die Interessen seiner Mitglieder, im Vorfeld von neuen Gesetzen, Verordnungen oder Hearings, in beratender und informierender Form. Die Experten des AVZ stehen ebenfalls mit den EU-Institutionen in zentralen Fragen der europäischen Sozialpolitik in enger Zusammenarbeit. Hier werden direkt Aufgaben des Zahntechnikers, in seinem Wirken bei der Herstellung von Zahnersatz und in der Zusammenarbeit mit Zahnärzten, beobachtet und bewertet.

Ein Auszug unserer Interessen
  • Entwicklung arbeitswissenschaftlicher Programmatik
  • Konzeptionen für die Berufsbildung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Internationale Sozialpolitik
  • Politikberatung

Gute Gründe für
eine Mitgliedschaft

Das Team des AVZ besteht aus Juristen, Zahntechniker-Meistern, Gutachtern, Betriebswirten, Volkswirten und weiteren Experten die sich für Sie einsetzen!

  • Der AVZ steht für ein modernes, zukunftsorientiertes Berufsbild der Zahntechniker.
  • Die Mitglieder des AVZ stehen für in Deutschland gefertigte zahntechnische Leistungen.
  • Der AVZ steht für marktgerechte Zugangsvoraussetzungen – gleiche Chancen für gewerblich tätige Marktteilnehmer der zahntechnischen Laboratorien.
  • Der AVZ steht für die qualitätsorientierte Aus- und Weiterbildung zum Wohle des Patienten.
  • Der AVZ steht für die intensive Marktanalyse und Marktbearbeitung für Zahntechnik.
  • Der AVZ fördert ein Netzwerk aus Zahntechnik, Politik, Wissenschaft und zahntechnischen Verbänden.
  • Der AVZ bildet keine Konkurrenz zu den Innungen, er ist vielmehr eine Ergänzung.
  • Der AVZ ist unabhängig.

Alle Leistungen werden mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt. Sie zahlen einmal jährlich – wir helfen, so oft Sie uns benötigen. Ihr Mitglieds-Beitrag ist somit eine gut investierte Flatrate für ein umfassendes Paket aus Juristen, Hilfeleister und Prozessoptimierer. Vergleicht man den Beitrag beispielsweise mit den gesparten Ausgaben für alltägliche Themen wie Kündigungsschutzklagen, Beratung zu Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Fachkräfteakquise, Medientrainings etc., lässt sich der Mehrwert der Verbandsmitgliedschaft sehr rasch auch betriebswirtschaftlich begründen. Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen, in dem wir Ihnen unseren Verband vorstellen, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner.

Manfred Heckens
Präsident

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Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V.
Unter den Linden 10, 10117 Berlin

Vereinsregister Berlin
Registernummer: VR 35095 B

Präsident: Manfred Heckens

Tel: +49(0)30 – 700 140 382
Fax: +49(0)30 – 700 140 150
Mail: info@avz-berlin.eu
Web: www.avz-berlin.eu

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